Nutzungsbedingungen
Die Dienstleistungen der moving primates GmbH, Grünwalder Weg 13a in 82008 Unterhaching bedingen, dass der Kunde den folgenden Nutzungsbedingungen zustimmt. Sie bilden neben den ergänzenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sowie den Service Level Agreements (SLA) als wesentliche Vertragsbestandteile die Grundlage der Leistungserbringung von moving primates. Die Inhalte der einzelnen Bedingungen können insbesondere aufgrund technischer, aufsichtsrechtlicher oder sonstiger regulatorischer Änderungen jederzeit angepasst werden. Die jeweils aktuelle Version der Nutzungsbedingungen kann auf der Website unter www.movingprimates.com/nutzung eingesehen werden.
1. moving primates reweo Applikation / Registrierung von Kunden
1.1. moving primates ermöglicht dem Kunden mit Hilfe einer grafischen Benutzeroberfläche („Browser“) die reweo Applikation zu nutzen und mit Hilfe der zur Verfügung gestellten Funktionen Daten individualisiert zu verarbeiten. reweo ist über die Homepage www.reweo.de frei zugänglich. Die aktiven User des Kunden können vom Kunden flexibel eingesehen und konfiguriert werden. Die Speicherung von Kundendaten bzw. Leistungsinanspruchnahme bedingt eine Registrierung des Kunden.
1.2 Die Registrierung (Erstanmeldung) bei reweo erfolgt kostenlos. Ein Anspruch auf Zulassung besteht nicht. Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich juristische Personen bzw. Unternehmer im Sinne von § 14 BGB. Auf Verlangen von moving primates kann diese notwendige Legitimationsunterlagen des Kunden anfordern.
Zur Zulassung ist das auf der Website von www.reweo.de vorhandene Anmeldeformular/ die Anmeldemaske auszufüllen und zu versenden. Die hierfür erforderlichen Daten sind vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben.
Mit der Anmeldung hat der Kunde für den Zugang zum Kundenbereich ein Passwort zu wählen. Das Passwort sollte aus einer alphanumerischen Kombination aus Zahlen und Buchstaben und mindestens 8 Zeichen bestehen. Der Kunde ist verpflichtet, das Passwort zeitlich unbegrenzt geheim zu halten.
1.3 Abgesehen von der Erklärung des Einverständnisses mit der Geltung der AGB, dieser Nutzungsbedingungen sowie der Datenschutzerklärung ist die Registrierung mit keinen weiteren Verpflichtungen verbunden. Die Registrierung läuft automatisch nach 4 Wochen aus, sofern in diesem Zeitpunkt keine vertraglichen Leistungen vom Kunden beauftragt sind oder von moving primates erbracht werden.
2. Leistungen von moving primates / Abgrenzungen
2.1 moving primates ermöglicht dem Kunden den Zugang zu reweo, einer Software as a Service (SaaS). Die von moving primates gewährleistete Verfügbarkeit ist in den SLA geregelt. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen die Erreichbarkeit aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von moving primates liegen (u.a. höhere Gewalt vgl. 2.7, Verschulden Dritter sowie geplante Wartungsarbeiten etc.) nicht einzuhalten ist.
moving primates kann den Zugang zu den Leistungen vorübergehend einstellen oder beschränken, sofern die Sicherheit des Netzbetriebes, die Aufrechterhaltung der Netzintegrität, insbesondere die Vermeidung schwerwiegender Störungen des Netzes, der Interoperabilität der Dienste und datenschutzrechtliche Anforderungen dies erfordern.
moving primates wird erforderliche Wartungsarbeiten, soweit dies möglich ist, in nutzungsarmen Zeiten durchführen. Pro Quartal sollen die Wartungsarbeiten einen Zeitraum von 4 Stunden nicht überschreiten. Sollten längere vorübergehende Leistungseinstellungen oder -beschränkungen erforderlich sein, wird moving primates den Kunden über Art, Ausmaß und Dauer der Beeinträchtigung 10 Tage zuvor an die im Account hinterlegte E-Mailadresse unterrichten, soweit dies den Umständen nach objektiv möglich ist und die Unterrichtung die Beseitigung bereits eingetretener Unterbrechungen nicht verzögern würde.
2.3 Dem Kunden ist bekannt, dass die Leistungen von moving primates Änderungen aufgrund von technischen und funktionellen Neuentwicklungen sowie möglichen gesetzlichen und/oder behördlichen Neuregelungen unterliegen. Service und Leistungen von reweo für den Kunden können daher von moving primates jederzeit angepasst werden. Durch die Veränderung des Services ergeben sich in keine Haftungsansprüche.
2.4 Leistungstermine und Leistungsfristen sind nur verbindlich, wenn sie von moving primates schriftlich bestätigt worden sind und der Kunde moving primates alle zur Ausführung der Leistungen erforderlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig mitgeteilt bzw. zur Verfügung gestellt, etwa vereinbarte Anzahlungen vereinbarungsgemäß gezahlt, Genehmigungen und Freigaben erteilt sowie sonst erforderliche Mitwirkungshandlungen vorgenommen hat. Vereinbarte Leistungsfristen beginnen mit der Zurverfügungstellung der beauftragten Leistung. Bei später erteilten Zusatz- oder Erweiterungsaufträgen verlängern sich die Fristen entsprechend.
2.4 Leistungstermine und Leistungsfristen sind nur verbindlich, wenn sie von moving primates schriftlich bestätigt worden sind und der Kunde moving primates alle zur Ausführung der Leistungen erforderlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig mitgeteilt bzw. zur Verfügung gestellt, etwa vereinbarte Anzahlungen vereinbarungsgemäß gezahlt, Genehmigungen und Freigaben erteilt sowie sonst erforderliche Mitwirkungshandlungen vorgenommen hat. Vereinbarte Leistungsfristen beginnen mit der Zurverfügungstellung der beauftragten Leistung. Bei später erteilten Zusatz- oder Erweiterungsaufträgen verlängern sich die Fristen entsprechend.
2.5 Kommt der Kunde seinen Mitteilungs- und Mitwirkungspflichten nicht in ausreichendem Maß nach und verzögert sich hierdurch die Durchführung der vertraglichen Leistungspflichten von moving primates, so verlängern sich die vereinbarten Fristen automatisch angemessen, mindestens jedoch um den Zeitraum der Verzögerung.
2.6 Sind zur Herstellung der Leistungsbereitschaft/ Gebrauchstauglichkeit der von moving primates geschuldeten Leistung Mitwirkungshandlungen des Kunden erforderlich (beispielhaft Informationen für die Erstellung einer individuellen API (Application Programming Interface)), so werden diese Leistungen von moving primates nicht geschuldet. Sofern von moving primates Unterstützungsleistungen angeboten werden und der Kunde diese in Anspruch nehmen möchte, ist eine gesonderte Vereinbarung zu treffen.
2.7 Unvorhersehbare, unvermeidbare und außerhalb des Einflussbereichs von moving primates liegende und nicht zu vertretende Ereignisse wie höhere Gewalt, Krieg, Naturkatastrophen oder Arbeitskämpfe entbinden moving primates für deren Dauer von der Pflicht zur Leistung. Vereinbarte Leistungsfristen verlängern sich um die Dauer der Störung; vom Eintritt der Störung wird der Kunde in angemessener Weise unterrichtet. Ist das Ende der Störung nicht absehbar oder dauert sie länger als einen Monat, ist jede Partei berechtigt, den Vertrag zu kündigen. Dies gilt entsprechend, wenn die genannten Umstände bei einem Subauftragnehmer von moving primates eintreten.
2.8 Soweit moving primates kostenfreie Zusatzleistungen zur Verfügung stellt, hat der Kunde auf ihre Erbringung keinen Erfüllungsanspruch. Über die Einstellung der unentgeltlichen Leistungen wird moving primates den Kunden informieren.
3. Pflichten des Kunden / Nutzung der Leistungen von moving primates
3.1 Dem Kunden ist bekannt, dass die Nutzung von reweo eine geeignete Internetverbindung sowie ein aktueller Browser (A Grade) voraus setzt. Für die Nutzung einer ggfs. zur Verfügung gestellten API (Application Programming Interface) werden fundierte Kenntnisse in der Programmierung erfordert.
3.2 Der Kunde verpflichtet sich, ohne ausdrückliches Einverständnis des jeweiligen Empfängers keine E-Mails, die Werbung enthalten, zu versenden oder versenden zu lassen (vgl. z.B. § 7 Absatz 2 UWG, § 28 BDSG). Dies gilt insbesondere dann, wenn die betreffenden E-Mails mit jeweils gleichem Inhalt massenhaft verbreitet werden (sog. "Spamming").
3.3 Sofern der Kunde gegen die Punkt 3.2 verstößt bzw. Dritte einen solchen Verstoß glaubhaft machen, ist moving primates berechtigt, die Leistungserbringung unverzüglich zu sperren, solange die Rechtsverletzung bzw. der Streit mit dem Dritten andauert. Der Kunde ist hierüber - soweit möglich vorab - zu unterrichten. Die Sperre ist entsprechend den technischen Möglichkeiten und dem Anlass nach sinnvoll, auf bestimmte Leistungen zu beschränken. Sie darf nur aufrechterhalten werden, solange der Grund für die Sperre fortbesteht.
Setzt der Kunde den Verstoß trotz Abmahnung bzw. Rüge fort und/oder ist ein Fortsetzen der Vertragsbeziehung moving primates nicht mehr zumutbar, kann moving primates den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.
3.4 Der Kunde verpflichtet sich moving primates von sämtlichen Ansprüchen freizustellen, die im Zusammenhang mit der Nutzung der jeweiligen Leistungen (insbesondere wegen möglicher Verstöße gegen die Lizenzbedingungen gemäß Punkt 6. der AGB) erhoben werden.
3.5 Sollte der Kunde infolge eines Verstoßes gegen die vorstehenden Pflichten in Anspruch genommen werden, ist moving primates unverzüglich zu unterrichten. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen eine der in den Punkten 3.2 bis 3.4 aufgeführten Verpflichtungen kann moving primates die Dienstleistung mit sofortiger Wirkung einstellen.
3.10 Die Leistungen von moving primates entbinden den Kunden nicht von seiner Pflicht, die üblichen und anerkannten Sicherheitsstandards einzuhalten, zum Beispiel die Datensicherung von Adressbeständen und Dokumenten in reweo sowie die regelmäßige Änderung von Passwörtern und eine übliche Zugangskontrolle.
4. Datenschutz und -sicherung
4.1 moving primates wird zur Gewährleistung der Datensicherheit angemessene technische Lösungen einsetzen.
4.2 Dem Kunden ist bewusst, dass es sich bei der Leistungserbringung um eine Auftragsdatenverarbeitung gem. §§ 11, 9 BDSG handeln kann. Insoweit ist der Kunde für die Einhaltung der Vorschriften des BDSG und anderer Vorschriften über den Datenschutz verantwortliche Stelle (vgl. § 3 Absatz 7 BDSG). Gleichfalls erklärt moving primates, dass die technischen und organisatorischen Maßnahmen nach § 9 in Verbindung mit der Anlage zu § 9 BDSG dem Grunde nach eingehalten werden.
4.3 Für die Einhaltung von Archivierungs- und Löschungsverpflichtungen (z.B. handelsrechtlicher und steuerrechtlicher Art) ist der Kunde verantwortlich. moving primates ist berechtigt die vom Kunden übermittelten und gespeicherten Informationen (Inhalte und Dokumente) nach Beendigung des Vertragsverhältnisses zu löschen. Sollten einer Löschung gesetzliche, satzungsmäßige oder vertragliche Aufbewahrungsfristen entgegenstehen, diese einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordern oder die berechtigten Kundeninteressen beeinträchtigen, tritt an die Stelle der Löschung eine Sperrung.