AGB

zuletzt aktualisiert: 28. Juli 2014

1. Geltungsbereich, Änderungsbefugnis, Vertragsinhalt, Wechsel des Vertragspartners

1.1 Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Rechtsgeschäfte und die in den Leistungsbeschreibungen angegebenen Internetdienstleistungen der moving primates GmbH, Grünwalder Weg 13a in 82008 Unterhaching, nachfolgend „moving primates“ genannt, mit den Vertragspartnern, nachstehend „Kunde“ genannt, hinsichtlich des Produktes „reweo“ (www.reweo.de) der moving primates GmbH.

moving primates stellt dem Kunden mit dem Produkt „reweo“ eine Software as a Service (Saas) über das Internet zur Verfügung. Die Software wird nach Nutzung berechnet.

1.2 Diese AGB sind Bestandteil jedes abgeschlossenen Vertrages hinsichtlich der Nutzung von reweo.

Neben diesen AGB gelten ergänzend die nachfolgenden Regelungen:

1.3 Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden sowie Änderungen und Ergänzungen haben nur Gültigkeit, soweit sie von moving primates schriftlich anerkannt sind. Dies gilt auch, wenn den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden nicht ausdrücklich widersprochen worden ist.

1.4 Änderungen dieser AGB, der Terms of Services/Nutzungsbedingungen (TOS) oder der SLA (Service Level Agreement) werden dem Kunden im Kundenbereich unter http://kundenbezeichnung.reweo.de oder per E-Mail an die Adresse des Accounthalters mitgeteilt. Wird dieser nach Zugang der Mitteilung nicht innerhalb von 10 Tagen widersprochen, gelten die Änderungen als anerkannt. Auf das Widerspruchsrecht und die Rechtsfolgen des Schweigens wird moving primates im Falle der Änderung der Geschäftsbedingungen gesondert hinweisen.

1.5 moving primates kann ihre Rechte und/oder Pflichten aus dem Vertragsverhältnis auf einen oder mehrere Dritte übertragen (Vertrags- und/oder Schuldübernahme, Abtretung). Dem Kunden steht für den Fall der Vertrags- und/oder Schuldübernahme und der Beeinträchtigung seiner Interessen das Recht zu, den Vertrag außerordentlich zu kündigen.

2. Die Unternehmenslösung reweo, Registrierung von Kunden

2.1. moving primates ermöglicht dem Kunden die Funktionen von reweo mit Hilfe einer grafischen Benutzeroberfläche zu nutzen und in Rahmen der zur Verfügung gestellten Funktionen zu konfigurieren.

reweo ist über die Homepage www.reweo.de nach Anmeldung 30 Tage lang zum Test kostenlos zugänglich. Die Software kann vom Kunden flexibel eingesehen und im Bereich „Einstellungen“ in dem vorgesehenen Rahmen konfiguriert werden.

Die Leistungsinanspruchnahme bedingt die Vertragsannahme durch den Kunden. Weitere Einzelheiten hierzu regeln die Terms of Service/ Nutzungsbedingungen (einsehbar unter www.reweo.de/agb).

2.2 Alle für die Geschäftsbeziehung wesentlichen Tatsachen sind moving primates unverzüglich anzuzeigen. Die gilt insbesondere für Änderungen des Namens, der Anschrift, des Rechnungskontos, der Verfügungs- oder Verpflichtungsfähigkeit des Kunden oder der für ihn vertretungsberechtigten Personen sowie bekannt gegebenen Vertretungs- oder Verfügungsbefugnisse. Alle nötigen Änderungen für die Geschäftsbeziehung können im Kundenbereich unter „Account“ und „Benutzer“ vorgenommen werden.

3. Vertragsangebot, Vertragsschluss, Vertragsbeendigung

3.1 Der Kunde konfiguriert die SaaS-Lösung reweo mit Hilfe der Einstellungen im Kundenbereich unter http://kundenbezeichnung.reweo.de, insbesondere die Anzahl der Nutzer. Hierbei gibt der Kunde für die von Ihm begehrte vertragliche Leistung ein Angebot ab (im Sinne von § 145 BGB).

3.2 Der Vertrag kommt zustande, wenn moving primates das Angebot des Kunden innerhalb von 10 Werktagen per E-Mail vorbehaltlos annimmt oder mit den Erfüllungshandlungen beginnt. Der Kunde verzichtet in letzterem Fall auf den Zugang der Annahmeerklärung.

3.3 Der Kunde hat die Möglichkeit, sich bei reweo für eine 30 tägige Testphase anzumelden und das Produkt ausgiebig zu testen. Nach Anmeldung für die Testphase erhält der Kunde eine Bestätigungsmail (Double-Opt-In) mit einem Aktivierungslink. Nach Klick auf den Link wird die Testumgebung automatisch installiert und der Kunde per Mail über die Fertigstellung informiert. Der Kunde kann sich anschließend eigenständig ein Passwort für den Zugang zu seinem reweo-Account anlegen. Die Testphase endet automatisch nach 30 Tagen. Ggfs. kann die Testphase durch reweo individuell für den Kunden verlängert werden. Für die gesamte Testphase fallen keine Kosten an.

3.4. Der Kunde kann innerhalb der reweo Applikation die Testphase durch die Bestellung eines kostenpflichtigen Accounts im Bereich Account beenden, das ein Vertragsangebot darstellt. Der Kunde erhält nach Aufgabe seines Vertragsangebotes eine technische Eingangsbestätigung via E-Mail. Diese Angebotseingangsbestätigungsnachricht stellt noch keine Annahmeerklärung seitens moving primates nach 3.2 dar. Weitere vertragswesentliche Mitteilungen stehen dem Kunden innerhalb der reweo Applikation unter "Account" zur Verfügung.

3.5 Die konkreten Leistungsdaten des Kunden werden bei reweo gespeichert. Sie können innerhalb der reweo Applikation unter "Account" abgerufen oder geändert werden. Des Weiteren kann auch über ein Kontaktformular (bzw. unter „support@moving primates.com“ bzw. telefonisch unter +49 89 25 55 19 200) mit den Kundenservice von moving primates in Verbindung getreten werden, um z.B. die Adresse zu ändern. Dies geschieht zur Sicherheit des Kunden, wie das Übrige im Login-Bereich auch, über eine verschlüsselte Datenübertragung (TSL/SSL - Transport Layer Security/Secure Sockets Layer).

3.6 Soweit nichts Abweichendes geregelt, erbringt moving primates die vertraglichen Leistungen für den vom Kunden gewünschten Zeitraum („on demand“).

3.7 Monatliche Preise sind, beginnend mit dem Tag der betriebsfähigen Bereitstellung, für den Rest des Kalendermonats anteilig zu zahlen. Die Preise können jederzeit unter http://www.reweo.de/preise eingesehen werden und richten sich nach der Anzahl der User, die der Kunde im Kundenbereich unter „Benutzer“ einstellt. Danach sind die Preise jeweils kalendermonatlich im Voraus zu zahlen. Ist ein Preis für Teile eines Kalendermonats zu berechnen, so wird dieser für jeden Tag mit 1/30 des monatlichen Preises berechnet.

3.8 Sonstige Preise von etwaigen zusätzlichen Services sind nach Erbringung der Leistung zu zahlen.

3.9 Sofern kein Lastschriftseinzugsverfahren vereinbart ist, muss der Rechnungsbetrag spätestens am zehnten Tag nach Zugang der Rechnung auf dem in der Rechnung angegebenen Konto gutgeschrieben sein. Die Rechnung wird dem Kunden per Mail an die Accountadresse zugesendet. 

3.10 Während eines Zahlungsverzugs des Kunden in nicht unerheblicher Höhe ist moving primates berechtigt, den Zugang zur reweo Applikation zu sperren. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die monatlichen Preise zu zahlen.

3.11 Der Kunde kann jederzeit die Anzahl der User im Kundenbereich unter dem Punkt „Benutzer“ hinzu- oder auch abschalten. Wird ein Useraccount deaktiviert, wird für den deaktivierten User im Folgemonat keine monatliche Gebühr mehr fällig (monatliche Kündigung). Es werden immer die um 00.00 Uhr am 1.Tag eines Monats aktiven User in Rechnung gestellt. 

3.12 Kündigt der Kunde das gesamte Vertragsverhältnis, wird moving primates den Account und sämtliche Kundendaten innerhalb des Folgemonats löschen. Der Kunde hat im Kundenbereich die Möglichkeit, die Kontaktdaten als CSV zu exportieren. Etwaige Angebote, Aufträge, Rechnungen, und Stornos können als PDF downgeloaded werden. Auftragsposten und Rechnungsposten können zudem als CSV downlgeloaded werden

4. Leistungspflichten von moving primates

4.1 moving primates ermöglicht dem Kunden den Zugang zu einer Kundeninstanz der reweo Applikation im SaaS Model (Software as a Service). Die Leistungen werden in Echtzeit bereitgestellt, verwaltet und nach Nutzung abgerechnet.

Soweit nichts Abweichendes geregelt, gelten die bei Vertragsschluss im Testaccount zur Verfügung gestellten Funktionen als Funktionsumfang der Applikation. Weitere Einzelheiten hierzu regeln die Terms of Services/ Nutzungsbedingungen sowie die SLA (einsehbar unter www.reweo.de/agb).

4.2 moving primates ist unbeschadet des Kündigungsrechtes nach 3.11 berechtigt, die Durchführung vertraglicher Leistungspflichten bzw. mehrerer, zeitlich und sachlich miteinander verbundener Verträge teilweise oder ganz einzustellen, wenn der Kunde mit der Zahlung der geschuldeten Entgelte oder eines nicht unerheblichen Teiles hiervon (mindestens 200,00 €) trotz Abmahnung mehr als 30 Tage in Verzug gerät oder wenn konkrete Anhaltspunkte einer bevorstehenden Zahlungsunfähigkeit des Kunden vorliegen. In diesem Fall kann moving primates die Zahlung bzw. Teilzahlung Zug-um-Zug gegen Leistung verlangen, auch wenn vertraglich eine Vorleistungspflicht vereinbart wurde bzw. vorgesehen ist. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.

5. Preise und Zahlung

5.1 Die vom Kunden geschuldete Vergütung bestimmt sich nach den zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preisangaben von moving primates. Die Preisangaben sind auf der Homepage von www.reweo.de einsehbar. Grundsätzlich werden nutzungsabhängige Preise (User und/oder Volumenabhängig wie zum Beispiel bei Massenmails) zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet.

5.2 Für die Zahlung gelten die folgenden Bedingungen. Die Entgelte für den laufenden Monat werden jeweils zum ersten Tag des Monates in Rechnung gestellt. 

moving primates stellt eine elektronische Rechnung per E-Mail bereit. Verlangt der Kunde eine Versendung der Rechnung auf dem Postweg, ist moving primates berechtigt, hierfür pro Rechnung einen Betrag in Höhe von 2,60 € zu berechnen.

Die Zahlung der Entgelte erfolgt durch den Kunden auf die Überweisung des Rechnungsbetrags auf das Konto der moving primates GmbH. Die Kontodaten sind auf der Rechnung zu finden. Alle Forderungen sind mit Rechnungslegung fällig und zahlbar, es sei denn, moving primates weist in der Rechnung eine Zahlungsfrist aus. Leistet der Kunde nicht innerhalb von 10 Tagen nach Zugang der Rechnung bzw. nicht innerhalb der in der Rechnung ausgewiesenen Zahlungsfrist oder leistet der Kunde nicht innerhalb eines anderweitig vereinbarten Zahlungsziels, gerät er grundsätzlich gemäß § 286 Abs. 2 Nr. 1 bzw. 2 BGB ohne weitere Mahnung in Verzug. Die Verzugszinsen betragen acht Prozentpunkte (8%) über dem jeweils gültigen Basiszinssatz.

5.3 Im Übrigen ist moving primates berechtigt, die Entgelte maximal einmal je Quartal nach billigem Ermessen (gem. § 315 BGB, insbesondere bei eingetretenen Kostensteigerungen von Lizenzgebern) anzupassen. Die Zustimmung gilt als erteilt, sofern der Kunde der Preiserhöhung nicht binnen einem Monat nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. Widerspricht der Kunde der Änderung fristgemäß, ist moving primates berechtigt den Vertrag zu kündigen. moving primates verpflichtet sich, den Kunden mit der Änderungsmitteilung auf die Folgen eines unterlassenen bzw. des Widerspruchs hinzuweisen.

6. Lizenzvereinbarungen, Urheber- und Nutzungsrechte

6.1 Der Kunde erhält von moving primates für die Vertragsdauer ein einfaches Recht zur vertragsgemäßen Nutzung der reweo Applikation. Darüber hinaus gehende Rechte erhält der Kunde nicht.

6.2 Der Kunde darf die in der Applikation zur Verfügung gestellten Funktionen (z.B. Export) zur Datensicherung betreiben und hierfür die notwendigen Sicherungskopien der Daten erstellen. 

Der Kunde ist verpflichtet, Urheberrechtsvermerke von moving primates oder Dritten weder zu verändern noch zu entfernen. Er ist nicht berechtigt, die reweo Applikation sowie die Leistungen von moving primates in anderer Weise als in den Nutzungs- bzw. Lizenzbestimmungen beschrieben zu nutzen. 

6.3 Die zur Verfügung stehenden Leistungen von moving primates sind urheberrechtlich oder durch sonstige Schutzrechte (z.B. Marken- und namensrechtlich) geschützt und dürfen ohne vorherige schriftliche Einwilligung nicht für vertragsfremde Zwecke genutzt werden. Sofern dem Kunden die Nutzung von grafischen Elementen, Bildern, Texte, Animationen, Designvorlagen gestattet ist, erhält der Kunde das Recht, diese Inhalte für die Dauer der jeweiligen Vertragsbeziehung zu nutzen.

6.4 moving primates hat grundsätzlich keinen Anspruch auf die Nutzung von Daten und Informationen des Kunden. Rechte und Pflichten hieraus unterfallen dessen ausschließlicher Verantwortung (vgl. Terms of Service/ Nutzungsbedingungen). Der Kunde räumt moving primates jedoch ein räumlich unbeschränktes, lizenzgebührenfreies, nicht ausschließliches, alle Nutzungsarten umfassendes Nutzungsrecht an Daten und sonstigen Informationen ein, sofern dies notwendig ist, um die vertragsgemäßen Leistungen zu erbringen.

7. Haftung

7.1 moving primates haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, auf Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen in voller Höhe nur für Schäden des Kunden durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten, im Fall der Übernahme ausdrücklicher Garantien sowie zugesicherten Eigenschaften, bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Ansprüche aus Produkthaftung sowie im Fall zwingender gesetzlicher Regelungen.

7.2 Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet moving primates - unbenommen des vorstehenden Absatzes - begrenzt auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Bei Kardinalpflichten handelt es sich um Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist auf max. 1000,- Euro begrenzt. Soweit anwendbar bleiben gesetzlich zwingende Haftungsregelungen hiervon unberührt.

7.3. moving primates haftet nicht für die rechtliche und steuerliche Ordnungsmäßigkeit der durch den Kunden erstellten Dokumente. 

7.4. moving primates erstellt regelmäßig Datensicherung der Applikation und der Dokumente und ergreift alle angemessenen wirtschaftlich vertretbaren Maßnahmen, um die Datensicherheit der Adressdaten und gespeicherten Dokumente zu gewährleisten. Der Kunde kann in reweo erstellte Dokumente jederzeit zur eigenen Datensicherung herunterladen. Eine Haftungsbegrenzung gilt mithin insbesondere, als der Schaden darauf beruht, dass der Kunde es unterlassen hat, regelmäßige Datensicherungen durch die Exportfunktionen und Downloadfunktionen (Auftragsposten, Rechnungsposten, PDF-Download von Angeboten, Aufträgen, Rechnungen, Kontaktprofile) der reweo-Applikation durchzuführen. moving primates haftet insbesondere nicht für die Einhaltung der steuerlichen- und handelsrechtlich geltenden Aufbewahrungsfristen (§§238, 257 HGB; §147 AO).

7.5 moving primates haftet, unbeschadet der in 7.1 bis 7.4 genannten Fälle, nicht für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und Ansprüche Dritter mit Ausnahme von Ansprüchen aus der Verletzung von Schutzrechten Dritter sowie nicht für auftretende Mängel, die im Zusammenhang mit einer durch den Kunden vorgenommenen oder sonst veranlassten Änderung der Leistungen von moving primates oder sonstigen Fremdeinflüssen stehen, und die aus dem Risikobereich des Kunden stammen. Es obliegt dem Kunden nachzuweisen, dass auftretende Mängel nicht kausal auf einer Änderung der Systemumgebung oder sonstigen Fremdeinflüssen beruhen.

7.6 moving primates nutzt für bestimmte sicherheitsrelevante Datenübertragungen und -verbindungen eine Verschlüsselung durch TSL/ SSL. Die Datenkommunikation über das Internet kann trotz dessen nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht fehlerfrei und/oder jederzeit verfügbar gewährleistet werden. Eine Haftung für die ständige und ununterbrochene Verfügbarkeit ist unbeschadet der in 7.1 bis 7.4 genannten Fälle mithin ausgeschlossen.

7.7 Soweit die Haftung von moving primates gegenüber dem Kunden beschränkt oder ausgeschlossen ist, gilt dies entsprechend für gesetzliche Vertreter, Arbeitnehmer, freie Mitarbeiter und sonstige Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen von moving primates.

8. Pflichten und Obliegenheiten des Kunden

8.1 Ergänzend zu den Terms of Service/ Nutzungsbedingungen (einsehbar unter www.reweo.de/agb) gelten die nachfolgenden Bestimmungen.

8.2 Der Kunde sichert zu, dass die moving primates von ihm mitgeteilten Daten richtig und vollständig sind. Er verpflichtet sich, moving primates - unbenommen von 2.2 - auf entsprechende Anfrage von moving primates binnen 14 Tagen ab Zugang die Aktualität der Daten erneut zu bestätigen.

8.3 Der Kunde wird moving primates bei der Leistungserbringung angemessen unterstützen.

8.4 Der Kunde hat das im Account angegebene E-Mailpostfach nach eingehende Nachrichten von moving primates in regelmäßigen Abständen von höchstens zwei Wochen abzurufen.

8.5 Der Kunde kann die Zugangsdaten für die User der reweo Applikation selbst erstellen und bestimmen und ist für die sichere Verwahrung der Daten eigen verantwortlich. Der Kunde verpflichtet sich, etwaige Zugangsdaten von moving primates zum Zwecke des Zugangs zu deren Leistungen erhaltene Passwörter streng geheim zu halten, moving primates unverzüglich zu informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten das Passwort bekannt ist sowie unverzüglich zu ändern, wenn er Anlass zu der Vermutung hat, dass unberechtigte Dritte hiervon Kenntnis erlangt haben.

9. Geheimhaltung / Datenschutz

9.1 Der Kunde und moving primates verpflichten sich gegenseitig, alle vertraulichen Informationen und Betriebsgeheimnisse des jeweils anderen Vertragspartners, die dieser auf Grund der Vertragsanbahnung und -erfüllung der jeweils anderen Seite zugänglich macht, zeitlich unbegrenzt vertraulich zu behandeln und nur im Rahmen der vereinbarten Zweckbestimmung zu verwenden sowie die geltenden Bestimmungen des Datenschutzes und der Datensicherheit zu wahren.

9.2 Sämtliche mitgeteilten personenbezogenen Daten (wie beispielhaft Anrede, Name, Anschrift, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Telefaxnummer, Bankverbindung) werden ausschließlich gemäß den geltenden datenschutzrechtlichen Bedingungen erhoben, verarbeitet oder genutzt.

9.3 Soweit personenbezogene Daten für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung des Vertragsverhältnisses erforderlich sind (Bestandsdaten), werden diese ausschließlich zur Abwicklung der abgeschlossenen Verträge verwendet. Eine darüber hinausgehende vertraglich erforderliche Nutzung von Bestandsdaten für Zwecke der Werbung oder der Marktforschung bedarf der ausdrücklichen Einwilligung des Kunden.

9.4 Personenbezogene Daten, welche erforderlich sind, um die Inanspruchnahme der Angebote zu ermöglichen und abzurechnen (Verkehrs-/ Nutzungsdaten), werden zur Abwicklung der abgeschlossenen Verträge verwendet. Solche Verkehrsdaten sind insbesondere die Merkmale zur Identifikation des Kunden als Nutzer, Angaben über Beginn und Ende sowie über den Umfang der jeweiligen Leistungsinanspruchnahme. Teilnehmerbezogene Verkehrsdaten sind unter anderem Daten zur bedarfsgerechten Gestaltung des Angebotes von moving primates.

9.5 moving primates weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen, wie dem Internet, nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht umfassend gewährleistet werden kann. Der Kunde weiß, dass moving primates unter Umständen abgelegte Daten des Kunden aus technischer Sicht jederzeit einsehen kann. Auch Dritte sind unter Umständen technisch in der Lage, unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen und den Datenverkehr einzusehen. 

9.6 Dem Kunden ist bewusst, dass es sich bei der Leistungserbringung um eine Auftragsdatenverarbeitung gem. §§ 11, 9 BDSG handeln kann. Insoweit ist der Kunde für die Einhaltung der Vorschriften des BDSG und anderer Vorschriften über den Datenschutz „verantwortliche Stelle“ (vgl. § 3 Absatz 7 BDSG). Gleichfalls erklärt moving primates, dass die technischen und organisatorischen Maßnahmen nach § 9 in Verbindung mit der Anlage zu § 9 BDSG dem Grunde nach eingehalten werden.

9.7 Erhebt, verarbeitet oder nutzt der Kunde personenbezogene Daten, so steht er dafür ein, dass dies entsprechend den datenschutzrechtlichen Bedingungen geschieht und stellt im Fall eines Verstoßes moving primates von Ansprüchen Dritter frei.

Beschwerden sowie Auskunfts-, Berichtigungs-, Löschungs- und Sperrungsansprüche wird moving primates an den Kunden weiterleiten (insb. § 6 BDSG). Stellt der Kunde fest, dass bei ihm gespeicherte besondere Arten personenbezogener Daten (§ 3 Absatz 9 BDSG), personenbezogene Daten, die einem Berufsgeheimnis unterliegen, personenbezogene Daten, die sich auf strafbare Handlungen oder Ordnungswidrigkeiten oder den Verdacht strafbarer Handlungen oder Ordnungswidrigkeiten beziehen, oder personenbezogene Daten zu Bank- oder Kreditkartenkonten unrechtmäßig übermittelt oder auf sonstige Weise Dritten unrechtmäßig zur Kenntnis gelangt sind, und drohen schwerwiegende Beeinträchtigungen für die Rechte oder schutzwürdigen Interessen der Betroffenen, hat er dies nach umgehend, respektive unverzüglich der zuständigen Aufsichtsbehörde, moving primates sowie den Betroffenen mitzuteilen (vgl. § 42a BDSG).

9.8 Soweit der Kunde weitere Informationen wünscht oder die Einwilligung zur Verwendung der Bestandsdaten widerrufen will bzw. der Verwendung der Nutzungsdaten widersprechen will, steht neben dem Kundenbereich die E-Mail-Adresse support@moving primates.com oder der telefonische Support unter ++49 89 25 55 19 200 zur Verfügung.

10. Verjährung

10.1 Nach den gesetzlichen Vorschriften verjähren Ansprüche beruhend auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handeln von moving primates eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von moving primates sowie Ansprüche für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von moving primates, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen.

10.2 Für alle übrigen vertraglichen und gesetzlichen Ansprüche gegenüber moving primates beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr.

11. Schlussbestimmungen

11.1 Verzichtserklärungen von moving primates wie beispielhaft für die Geltendmachung von Vertragsstrafen bedürfen der Schriftform. Sollte moving primates nicht auf der vollständigen und/oder teilweisen Einhaltung bzw. Erfüllung einer der Bedingungen oder Bestimmungen dieser AGB sowie der ergänzenden Regelungen bestehen, ist dies nicht als Anerkenntnis der Verletzungshandlung bzw. Verzicht auf eine künftige Anwendung der betreffenden Bedingung, Bestimmung, Option, des betreffenden Rechts oder Rechtsbehelfs zu verstehen.

11.2 Der Kunde kann gegenüber Vergütungsansprüchen von moving primates nur mit rechtskräftig festgestellten oder von moving primates anerkannten Forderungen aufrechnen. Die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten muss auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.

11.3 Die Abtretung oder Verpfändung von dem Kunden gegenüber moving primates zustehenden Ansprüchen oder Rechten ist ohne Zustimmung von moving primates ausgeschlossen. Gleiches gilt für eine Nutzungsüberlassung (ganz oder teilweise) an Dritte.

11.4 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des internationalen Privatrechts. Die Vertragssprache ist deutsch.

11.5 Erfüllungsort sowie Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz von moving primates. moving primates ist darüber hinaus berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt unberührt.

11.6 moving primates und der Kunde sind berechtigt im Fall einer sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeit vor Durchführung eines Gerichtsverfahrens eine Schlichtung gemäß der Schlichtungsordnung der zuständigen IHK-Schlichtungsstelle für IT-Streitigkeiten in der zum Zeitpunkt der Einleitung eines Schlichtungsverfahrens gültigen Fassung durchführen (soweit es eine solche nicht gibt auf Grundlage der Schlichtungsordnung der Hamburger Schlichtungsstelle für IT-Streitigkeiten). Das Schlichtungsverfahren soll dazu dienen, den Streit ganz oder teilweise, vorläufig oder endgültig beizulegen.

11.7 Die Nichtigkeit, Undurchsetzbarkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB sowie der ergänzenden Regelungen, auch sofern diese später aufgenommen oder in einem Nachtrag geregelt werden, berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen, nichtigen oder undurchsetzbaren Bedingung gilt eine Bestimmung als vereinbart, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was nach dem Sinn und Zweck der unwirksamen, nichtigen oder undurchsetzbaren Bestimmung wirtschaftlich gewollt ist. Gleiches gilt für unbeabsichtigte Regelungslücken; in einem solchem Fall gilt eine Bestimmung  als vereinbart, die dem am nächsten kommt, was nach dem Sinn und Zweck des vorliegenden Vertrages geregelt worden wäre, wenn die Parteien von der Regelungslücke gewusst hätten; oder sollte eine Bedingung hinsichtlich einer Zeitspanne oder eines festgelegten Verhaltens unwirksam sein.